Musikschule Kaarst Mark Koll
Musikschule Kaarst Mark Koll

Allgemeine Geschäftsbedingung der Musikschule Kaarst mark koll

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Musikschule Kaarst Mark Koll

 

Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die folgenden Geschäftsbedingungen ausnahmslos an:

 

Anmeldung:

Die Anmeldung kann jederzeit schriftlich, per Mail oder auf dem Postwege erfolgen und ist in jedem Fall verbindlich. Der Vertragsschluss wird per Annahme der Anmeldung gültig. Die Vertragspartner erhalten hierfür eine Anmeldebestätigung. Die Unterzeichnung der Anmeldung beinhaltet die Anerkennung dieser AGB sowie die gültige Preisliste.

 

Zahlweise:

Die Unterrichtsgebühr wird nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der Musikschule Kaarst Mark Koll berechnet. Er basiert auf der Erteilung von 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr. Der Gesamtbetrag ist in

12 gleichen Teilen fällig. Das Entgelt für den Unterricht ist am 01. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen.

Die Unterrichtsgebühr kann per Dauerauftrag oder per SEPA Lastschriftmandat errichtet werden. Im Falle einer Mahnung für ausstehende Unterrichtsgebühren oder einer unbegründeten Rücklastschrift mangels Deckung oder Änderung der Bankdaten ohne Benachrichtigung der Musikschule, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR erhoben. Ein Zahlungsrückstand des Unterrichtsentgelt von mehr als einem Monat berechtigt den Lehrer, die Erteilung des Unterrichts bis zur Zahlung auszusetzen. Die Verpflichtung zur Zahlung des Unterrichtsentgelt für diese Zeit bleibt bestehen.

 

Kündigung:

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist kündbar zum Ende eines Monats mit einer Kündigungszeit von vier Wochen. Die Kündigung mit einer Beendigung während der Sommerferien ist nicht zulässig. Die Kündigung ist schriftlich zu erfolgen. Ein Lehrerwechsel berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages.

 

Ferien- und Versäumnisregelung:

Der Unterricht findet nicht statt in den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen des Landes Nordrhein-Westfalens. Die Fortzahlung der Unterrichtsgebühr bleibt hiervon unberührt. Beginnt der Unterricht innerhalb eines Monats vor Beginn der Oster-, Herbst- oder Weihnachtsferien ist für die Zeit der Ferienwochen ein Entgelt nicht zu entrichten. Beginnt der Unterricht innerhalb 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien, ist das Unterrichtsentgelt für die Zeit von einem Monat nicht zu entrichten.

Findet der Unterricht aus Gründen nicht statt, welche die Lehrkraft zu vertreten hat (Erkrankung o.ä.), so bemüht sich die Lehrkraft um einen Ersatztermin oder ist berechtigt, den Unterricht durch eine qualifizierte Vertretung abhalten zu lassen. Der Ersatztermin ist verbindlich. Kann die ausgefallene Stunde nicht nachgeholt oder vertreten werden, fällt diese aus und die Gebühren werden anteilig erstattet. Bei Fernbleiben der Schüler vom Unterricht, auch im Falle von Krankheit oder Urlaub und bei sonstigen Gründen, welche die Lehrkraft nicht zu vertreten hat, besteht weder Anspruch auf anteilige Rückerstattung, noch auf Nacherteilung der Ausfallstunden.

 

Haftung:

Aufsichtspflicht über minderjährige Schüler und Schülerinnen besteht nur während des Musikunterrichts im eigentlichen Unterrichtsraum durch die jeweilige Lehrkraft. Sie gilt nicht für Flur-, Treppenhaus- und Außenbereich der Unterrichtsräume. Auch kann nicht überwacht werden, wann ein Schüler/eine Schülerin befugt oder unbefugt geht und wie er/sie nach Hause kommt. Über verloren gegangene Gegenstände oder Garderobe übernimmt die Musikschule Kaarst Mark Koll keine Haftung.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Die Vertragspartner erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Musikschularbeit erstelltes Ton-, Video- und Bildmaterial für musikschulinterne Zwecke sowie für Öffentlichkeitsarbeit der Musikschule Kaarst Mark Koll verwendet werden dürfen.

 

Salvatorische Klausel:

Sollten Bestimmungen der Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Bei Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

 

 

 

 

Kaarst, 01.04.2017

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